Bundesgericht belässt Noé vorläufig in der Sonderschule
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass der zwölfjährige Noé bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eine Sonderschule im Kanton Luzern besuchen muss. Es bestätigte, dass die Beschwerde gegen seine Versetzung den Schulwechsel vorerst nicht aufhält. Ob die Versetzung rechtmässig war oder die Gemeinde Noé in der Regelschule stärker hätte unterstützen müssen, wird erst im Hauptverfahren entschieden.
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass der zwölfjährige Noé während des laufenden Verfahrens in der Sonderschule bleibt. Seine Eltern hatten verlangt。
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