Gericht hebt Verbot für Gänselochquelle auf
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Gericht hebt Verbot für Gänselochquelle auf
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Das Verwaltungsgericht hat das Nutzungsverbot für die Gänselochquelle in Lommiswil aufgehoben. Das Bau- und Justizdepartement war für das Verbot nicht zuständig. Zudem war eine dringliche Gesundheitsgefährdung nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründet.
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Neueste Entwicklungen2. Nov. 18:16
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2. Nov.
- Solothurner ZeitungVerwaltungsgericht hebt Nutzungsverbot für die Gänselochquelle auf
Das Verwaltungsgericht hat das Nutzungsverbot für die Gänselochquelle in Lommiswil aufgehoben. Das Bau- und Justizdepartement war für das Verbot nicht zuständig. Zudem war eine dringliche Gesundheitsgefährdung nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründet.
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