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Gericht hebt Verbot für Gänselochquelle auf

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KI-Überblick

Das Verwaltungsgericht hat das Nutzungsverbot für die Gänselochquelle in Lommiswil aufgehoben. Das Bau- und Justizdepartement war für das Verbot nicht zuständig. Zudem war eine dringliche Gesundheitsgefährdung nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründet.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

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2. Nov.
  1. Solothurner Zeitung
    Verwaltungsgericht hebt Nutzungsverbot für die Gänselochquelle auf

    Das Verwaltungsgericht hat das Nutzungsverbot für die Gänselochquelle in Lommiswil aufgehoben. Das Bau- und Justizdepartement war für das Verbot nicht zuständig. Zudem war eine dringliche Gesundheitsgefährdung nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründet.

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