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Zürich zieht Tempo 30 an der Rosengartenstrasse nicht vor Gericht

2 Berichte2 Berichtsquellenvor 2 StundenAktualisieren

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KI-Überblick

Der Zürcher Stadtrat zieht die Ablehnung von Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse nicht vor Gericht. Der Kanton hatte die geplante Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 2 Stunden

Berichtsverlauf

Entdecken Sie verschiedene Seiten des Ereignisses anhand der Berichte.

29. Okt.
  1. NZZ
    Stadt Zürich verzichtet vorerst auf Tempo 30 an der Rosengartenstrasse

    Die Stadt Zürich zieht den Entscheid gegen Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse nicht vor Gericht weiter. Der Kanton hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt。

28. Okt.
  1. Limmattaler Zeitung
    Stadt Zürich zieht Streit um Fussgängerstreifen an der Rosengartenstrasse vor Gericht

    Die Stadt Zürich will den kantonalen Stopp für zwei geplante Fussgängerstreifen an der Rosengartenstrasse vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Die Stadt sieht darin eine Erleichterung für Menschen mit Behinderungen; der Kanton befürchtet mehr Stau. Gegen das Nein zu Tempo 30 klagt die Stadt nicht, hält aber an der Geschwindigkeitsreduktion als Ziel fest.

Trendverlauf dieses Ereignisses

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