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Gericht untersagt EWE Go höhere Ladepreise für DCS

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KI-Überblick

Das Landgericht München I hat entschieden, dass EWE Go dem Roaming-Anbieter DCS für das Laden keine höheren Preise berechnen darf als den eigenen Endkunden. Das Gericht wendet damit das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR auf diese Preisgestaltung an. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem vorliegenden Bericht nicht hervor.

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7. Okt.
  1. electrive · Elektromobilität
    Landgericht München I untersagt EWE Go höhere Ladepreise für DCS

    Das Landgericht München I hat entschieden, dass EWE Go dem Roaming-Anbieter DCS keine höheren Preise berechnen darf als den eigenen Endkunden. Damit konkretisiert das Gericht das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR für diese Preisgestaltung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem vorliegenden Auszug nicht hervor.

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