Gericht untersagt EWE Go höhere Ladepreise für DCS
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Das Landgericht München I hat entschieden, dass EWE Go dem Roaming-Anbieter DCS für das Laden keine höheren Preise berechnen darf als den eigenen Endkunden. Das Gericht wendet damit das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR auf diese Preisgestaltung an. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem vorliegenden Bericht nicht hervor.
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- electrive · ElektromobilitätLandgericht München I untersagt EWE Go höhere Ladepreise für DCS
Das Landgericht München I hat entschieden, dass EWE Go dem Roaming-Anbieter DCS keine höheren Preise berechnen darf als den eigenen Endkunden. Damit konkretisiert das Gericht das Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR für diese Preisgestaltung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem vorliegenden Auszug nicht hervor.
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