EuGH-Gutachter sieht mögliche Urheberrechtsverletzung durch Chatbots
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EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hält es für möglich, dass Antworten von Chatbots wie Googles Gemini Urheberrechte von Presseverlagen verletzen. Das gelte, wenn Chatbots Artikel von Webseiten abrufen und für ihre Antworten verwenden. Betroffen sein können laut Szpunar die Rechte der Verlage, Texte zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Szpunars Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend. Das Urteil steht noch aus.
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- heise onlineAuswahlEuGH-Gutachten: Gemini-Antworten können Urheberrechte von Presseverlagen verletzen
Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof hält Urheberrechtsverletzungen durch Chatbots wie Googles Gemini für möglich。
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