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EuGH-Gutachter sieht mögliche Urheberrechtsverletzung durch Chatbots

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Das Wichtigste zuerst

KI-Überblick

EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hält es für möglich, dass Antworten von Chatbots wie Googles Gemini Urheberrechte von Presseverlagen verletzen. Das gelte, wenn Chatbots Artikel von Webseiten abrufen und für ihre Antworten verwenden. Betroffen sein können laut Szpunar die Rechte der Verlage, Texte zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Szpunars Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend. Das Urteil steht noch aus.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 23 Minuten

Berichtsverlauf

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4. Nov.
  1. heise onlineAuswahl
    EuGH-Gutachten: Gemini-Antworten können Urheberrechte von Presseverlagen verletzen

    Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof hält Urheberrechtsverletzungen durch Chatbots wie Googles Gemini für möglich。

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