US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof: Ausnahmen für IT-Dienste
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Die USA nehmen laut einem Dokument ihres Finanzministeriums viele IT-Dienste von den Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof aus. Dazu gehören Cloud-Dienste, Cybersicherheit sowie Datensicherung und -wiederherstellung. Auch bestimmte Geschäfte mit Unternehmenssoftware sind ausgenommen. Für 13 sanktionierte Personen gelten diese Ausnahmen nicht. Vermögenswerte des Gerichts in den USA bleiben gesperrt.
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- heise onlineUS-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof nehmen viele Tech-Dienste aus
Die US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof lassen laut einem Dokument des US-Finanzministeriums zahlreiche Internet- und Unternehmensdienste ausgenommen. Dazu zählen Cloud-Dienste, Cybersicherheit sowie Datensicherung und -wiederherstellung. Für 13 sanktionierte Personen gelten diese Ausnahmen nicht; Vermögenswerte des Gerichts in den USA bleiben gesperrt.
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