Geplanter Wechsel von lebenslanger Haft in Verwahrung
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Der Schweizer Gesetzgeber plant eine Änderung, damit gefährliche Straftäter nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe in die Verwahrung wechseln können. Gefährliche Mörder wie Claude D. kommen nach Verbüssung ihrer Strafe nicht frei. Geeignete Einrichtungen für Verwahrte sind jedoch selten. Wann die Änderung in Kraft treten könnte, ist nicht angegeben.
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- Tages-AnzeigerGesetzesänderung soll Schwerverbrechern wie Claude D. den Wechsel in die Verwahrung ermöglichen
Eine geplante Gesetzesänderung soll Schwerverbrechern wie Claude D. nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe den Wechsel in die Verwahrung ermöglichen. Gefährliche Mörder kommen nach Verbüssung ihrer Strafe nicht frei; geeignete Einrichtungen für Verwahrte sind jedoch selten. Wann die Änderung gelten könnte, geht aus dem Text nicht hervor.
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