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Gericht untersagt Telekom-Werbung in der Netzanzeige

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KI-Überblick

Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom untersagt, den Werbespruch «Im besten Netz» in der Netzanzeige von Smartphones einzublenden. Das Gericht wertete die Anzeige als unzumutbare Belästigung. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nach Angaben des Verbands Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 50 Minuten

Berichtsverlauf

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26. Okt.
  1. heise online
    Landgericht Köln untersagt Telekom-Werbung in der Netzkennung

    Das Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom untersagt。

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