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Aargau: Zwei Strafen für Salzgewehre ohne Einfuhrbewilligung

1 Berichte1 Berichtsquellenvor 3 StundenAktualisieren

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KI-Überblick

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat zwei Personen bestraft, weil sie Salzgewehre der Marke «Bug-a-salt» im Ausland bestellten, ohne die nötige Einfuhrbewilligung zu haben. Laut einem Merkblatt der Bundespolizei fallen Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen nicht unter das Waffengesetz, wenn sie auf den ersten Blick eindeutig durchsichtig sind.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 2 Stunden

Berichtsverlauf

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10. Okt.
  1. Aargauer Zeitung · Aarau
    Zwei Aargauer wegen importierter Salzgewehre ohne Bewilligung bestraft

    Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat zwei Personen bestraft。

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