Aargau: Zwei Strafen für Salzgewehre ohne Einfuhrbewilligung
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Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat zwei Personen bestraft, weil sie Salzgewehre der Marke «Bug-a-salt» im Ausland bestellten, ohne die nötige Einfuhrbewilligung zu haben. Laut einem Merkblatt der Bundespolizei fallen Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen nicht unter das Waffengesetz, wenn sie auf den ersten Blick eindeutig durchsichtig sind.
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- Aargauer Zeitung · AarauZwei Aargauer wegen importierter Salzgewehre ohne Bewilligung bestraft
Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat zwei Personen bestraft。
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