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Schweiz lässt amtliche Doppelnamen für Ehepaare ab Januar 2027 wieder zu
Neues Namensrecht – Doppelnamen sind ab Januar 2027 wieder möglich
KI-Überblick
Der Bundesrat hat die Änderung des Zivilgesetzbuchs zu amtlichen Doppelnamen für Ehepaare auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. Ehepartner können ihre Namen dann mit oder ohne Bindestrich verbinden; auch bereits Verheiratete können dies beim Zivilstandsamt erklären. Für Kinder bleiben Doppelnamen ausgeschlossen. Ein abweichender, nicht amtlicher Allianzname darf während einer Übergangsfrist weiter in Ausweisen stehen; deren Dauer ist noch offen.
Grund für die Empfehlung
Die Regelung zeigt, wie Ehepaare ihre bisherigen Namen künftig offiziell verbinden können, während Doppelnamen für Kinder ausgeschlossen bleiben.
Quelle:SRF · News · srf.ch