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Zuger Gericht verpflichtet Swica zur Zahlung von Spitex-Pflege während Auslandsferien
Schwer beeinträchtigtes Mädchen darf in die Ferien: Krankenkasse muss Spitex bezahlen
KI-Überblick
Das Zuger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Swica die Spitex-Leistungen für ein schwer beeinträchtigtes Mädchen während zehntägiger Auslandsferien bezahlen muss. Das Mädchen ist auch in den Ferien auf umfassende Pflege angewiesen. Swica hatte die Zahlung zuvor abgelehnt.
Quelle:Luzerner Zeitung · Zentralschweiz · luzernerzeitung.ch